Geldauflagen und Bußgelder, die von Strafgerichte und Staatsanwaltschaften erteilt werden, sind für Playgrounds for the World eine wertvolle Unterstützung. Sie erhöhen die Planungssicherheit unserer Projekte und reduzieren zudem unseren Verwaltungsaufwand. Die Geldauflagen tragen dazu bei, die Lebenssituation und das Schulumfeld von Kindern in Entwicklungsländern zu verbessern. So können sie dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Jeder Euro hilft!
Transparente Geldauflagenverwaltung
- Gemeinnützigkeit: Playgrounds for the World ist vom Finanzamt Leonberg per Freistellungsbescheid als gemeinnützig anerkannt.
- Verwendung der Gelder: Die Gelder werden ausschliesslich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck verwendet.
- Mitteilungspflicht: Playgrounds for the World verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr werden die zuständigen Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwaltschaften zum Jahresanfang unterrichtet.
- Separate transparente Kontoführung: Playgrounds for the World führt ein Geldauflagenkonto, das ausschliesslich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gib es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk "Nicht von der Steuer absetzbar".
Bankverbindung
Bank für Sozialwirtschaft AG
IBAN: DE16 6012 0500 0007 7898 01
BIC: BFSWDE33STG
Bitte unterstützen Sie Playgrounds for the World durch Zuweisung von Geldauflagen! - Herzlichen Dank!
Weitere Informationen für Behörden
Für Staatsanwälte und Strafrichter gibt es ein spezielles Informationskit. Gerne senden wir Ihnen unseren Geldauflagen-Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung zu.
Unser Informationskit können Sie bequem per E-mail bei uns anfordern.